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Das Wahlarztsystem

Als Wahlärztin habe Ich keinen Kassenvertrag mit den Krankenkassenträgern. Nach erbrachter Leistung wird Ihnen eine Honorarnote ausgestellt, die vorerst privat bezahlt werden muss. Mit dieser Honorarnote können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattung beantragen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel den Restbetrag der gesamten Behandlungskosten.

Ausgestellte Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen, Apotheken und Krankenhäusern in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert.

Vorteile

  • rasche Terminvergabe
  • Keine Wartezeiten in der Ordination nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Mehr Zeit für Gespräch, Untersuchung und die individuelle Therapieplanung